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Fahrschule Yetkin Weiterbildung

WEITERBILDUNG

WEITERBILDUNG FÜR BERUFSKRAFTFAHRER
Rechtliche Rahmenbedingungen nach der neuen Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer:
Für alle LKW-Fahrer und Fahrerinnen, alle Berufskraftfahrer, die Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässige Gesamtmasse führen dürfen, unabhängig von Besitzstandsrechten, müssen alle 5 Jahre 35 Stunden Weiterbildung nachweisen. Eine Einheit besteht aus 7 Zeitstunden.

WEITERBILDUNGSVERANSTALTUNGEN

Was Sie bei der Weiterbildungsveranstaltung erwartet:
Modul 1. Eco-Training
Modul 2. (Sozial) Vorschriften für den Güterverkehr
Modul 3. Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4. Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger
Modul 5. Ladungssicherung

Fahrschule Yetkin Weiterbildung genehmigt