BERUFSKRAFTFAHRER
Ausbildung:
Seit 10. September 2009 sind gewerbliche Berufskraftfahrer / Kraftfahrerinnen verpflichtet nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) einen Nachweis der beschleunigten Grundqualifikation zu erbringen.
Diese Schulung können Sie bei uns absolvieren.
Nachschulungen:
Die Fuhrparkkosten können durch qualifizierte, gut ausgebildete Kraftfahrer gering gehalten werden.
Fuhrunternehmen und Speditionen haben nicht immer die Zeit und Möglichkeit systematische Grundausbildung zu betreiben.
Um dies zu erleichtern, bieten wir an, Ihre Mitarbeiter aus- und weiter zu bilden.