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FÜHRERSCHEINKLASSEN

Zu Beachten
Ausländische Führerscheine werden in Deutschland zur Umschreibung unterschiedlich anerkannt:

  • Führerscheine aus EU-/EWR-Mitgliedsstaaten Umschreibung bei Wohnsitzbegründung in Deutschland nicht notwendig.
  • Führerscheine aus sonstigen Staaten („Drittstaaten; nach Anlage FeV“)
    Je nachdem in welchem Staat Sie Ihr Führerschein erworben haben, gibt es verschiedene Regelungen. Manche müssen nur die schriftliche Prüfung, andere sowohl schriftliche auch praktische Prüfung machen.
    im Ausland erworbene Fahrerlaubnis kann nicht umgeschrieben werden:
  • Führerscheinbewerber aus anderen Staaten müssen theoretische und praktische Prüfungen absolvieren

 

Eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis kann nicht umgeschrieben werden:

  • Wenn die Gültigkeit der ausländischen Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Umschreibung bereits abgelaufen ist.
  • Wenn die Fahrerlaubnis während eines Aufenthalts im Ausland erworben wurde, der kürzer als 185 Tage war.
  • Wenn der Auslandsaufenthalt nur auf dem Papier bestand, d.h. der ständige Aufenthalt tatsächlich weiterhin Deutschland war.